Tagesgeldzinsen sind die Zinsen für Tagesgeldkonten und beim Tagesgeldkonto ist das angelegte Geld jederzeit in voller Höhe verfügbar, während beim Festgeld das Kapital im Regelfall zu einem höheren Zinssatz für einem vorher bestimmten Zeitraum fest angelegt wird.
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0Tagesgeldzinsen: Was ist das?????Antwort von
Findelkind98Findelkind98
Ja, jedes Mal wenn sich der Kontostand ändert, werden die Zinsen anders berechnet.
Allerdings gilt ein Zinssatz p.a.
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3Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
Anwalt1952Anwalt1952
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie stellen hier die Frage, ob es rechtens ist, dass die Forderung nun 140 Euro beträgt. Haben Sie sich denn, schon einmal die Frage gestellt, ob es rechtens ist, dass Sie die 40,00 Euro vor 2 Jahren nicht bezahlt haben und das Unternehmen auf dem Schaden sitzen geblieben ist? Ich denke nicht.
Ungeachtet dessen, kann ich aus Ihrer Auflistung keine genauen Zusammenhang erkennen, wie die Kosten entstanden sind. Daher kann nur Pauschal eine Antwort auf Ihre Frage gegeben werden.
Sollte ein Inkassobüro mit Ihnen Kontakt aufgenommen haben, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße Legitimation vorliegt. Verlangen Sie die Vollmacht des Inkassobüro, so dass es ersichtlich ist, dass die Vertretung auch nachgewiesen werden kann.
Nach dem diese vorliegt, rate ich Ihnen den Betrag der Hauptforderung, sofern diese berechtigt ist, an den Betreiber direkt zu überweisen, aber nicht an das Inkasso Büro. Denn Inkassokosten werden von den Deutschen Gerichten als nicht erstattungsfähig erachtet( u.a. AG Berlin-Mitte Urteil vom 01.09.2009 Aktenzeichen 8 c 118/09, Urteil des AG Osnabrück vom 11.01.2001 Aktenzeichen 44 C 307/00, Urteil des AG Wiesbaden vom 15.11.2007 Aktenzeichen 92 C 3458/07-22)
Ferner weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrem Falle angenommen werden kann, dass es sich hier um einen Betrug handelt. Hier sagt das STGB :
§ 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
- eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
- einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrer Frage helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen und angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt1952
Hinweis : Die von mir erteilte Antwort basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. So ist es möglich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Informationen eine völlig andere Beurteilung die Folge sein kann.
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2Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
kevin1905kevin1905
Du musst folgende Positionen bezahlen:
- Hauptforderung (40,- €)
- Mahngebühren von 2,50 € pro Mahnschreiben, sofern du eins erhalten hast
- Verzugszinsen von 4,86 € (Ausgehend vom Kaufdatum 01.01.2010 da du das korrekte Datum nicht gennant hast)
Bei den Ermittlungsgebühren bin ich nicht ganz sicher, würde aber sagen sie sind nur in der Höhe angemessen und einforderbar, welche ein Rechtsanwalt nach dem RVG dafür hätte abrechnen dürfen. Daher solltest du diesbezüglich einen Widerspruch erklären.
Inkassokosten musst du nicht bezahlen, falls sich ein Inkassobüro bei dir meldet.
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
jogidererstejogidererste
Also wenn Du sicher bist, dass Du keine Mahnung bekommen hast, dann zweifel ich dran dass es so o.k ist. Allerdings solltest Du dir im Klaren sein, dass Du am kürzeren Hebel sitzt wenn es ein Ursache für die Rechnung gibt. Soll heißen-wenn Du was kaufst musst Du natürlich dafür zahlen. Wenn Du also jetzt eine Mahnung bekommst über140€ dann kannst Du zwei Dinge tun: 1.) geh zum Anwalt und lass dich beraten, vor allem wenn es sich nicht um eine Mahnung sondern um Mahnbescheid handelt. Dann hast eine Frist in der Du Widerspruch einlegen kannst. Hast Du das verpasst wird die Forderung wirksam anerkannt. Deshalb gleich zum Anwalt. 2.) Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast dann bezahle die 140,- denn auch der Anwalt kostet Geld. Du kannst dann oftmals noch versuchen einen etwas geringeren Betrag als sogenannten Vergleich auszuhandel oder Raten vereinbaren.
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
Ebu129 Nope mach gar nichts, die hätten früher eine Mahnung schicken müssen. Nach einem Jahr verjährt das. Würde aus Sicherheitsgründen lieber doch bezahlen, wenn die mit ihren mehreren Anwälten kommen gewinnen große Firmen fast immer.
Kommentar von
jogidererstejogidererste Verjährt sicher nicht so schnell!
Kommentar von
kevin1905kevin1905 Verjärhung tritt nach 3 Jahren ein. Forderungen aus 2010 verjähren also am 31.12.2013!!!
Die Bentragung des gerichtlichen Mahnbescheids oder die Klageerhebung setzt die Verjährung außer Kraft!
Wird die Forderung tituliert durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil ist sie 30 Jahre lang vollstreckbar.
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
Harmonie2008Harmonie2008
Der Gläubiger (Verkäufer) hat Anspruch auf sein Geld plus aller angefallenen Kosten und Zinsen. Sie können jedoch versuchen den "Geld-Eintreiber" um Stundung, Teilzahlung oder einen Vergleich zu bitten. Am besten ist allerdings Sie zahlen - schließlich haben Sie die Sachen auch verschuldet.
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
MismidMismid
eine Mahnung ist nie Erforderlich sondern nur ein Entgegenkommen als freundliche Erinnerung. Wenn der Zahlungsanspruch besteht, dann muß man sämtliche durch die verspätete Zahlung entstandenen Kosten auch bezahlen
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
creator78creator78
Erstmal Verzugszinsen, Mahngebühren (mehrmals) und dann will das Inkassounternehmen deines Vertrauen :) auch noch mal ordentlich abgreifen. Sieht schlecht aus, mach vielleicht eine Ratenzahlung und lasse dir das Messer vergolden:)
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
eiermaiereiermaier
Das ist Betrug.Die hätten wenigstens mahnen müssen.Und 100 Euro Zinsen nach 2 Jahren? Ich würde erst mal nur die 40 Euro bezahlen. Ein Gericht wird auch zu der Erkenntnis kommen,das es so nicht geht Du hast die ganze Sache ja nur vergessen und nicht willentlich nicht bezahlt.Hoffe ich jedenfalls.
Kommentar von
kevin1905kevin1905 Ich muss nicht mahnen wenn ich nicht will, ich kann auch einfach 30 Tage warten dann ist mein Schuldner im Verzug und ich kann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
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MismidMismid Mahnungen sind rechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben! Wenn er noch Gerichts und Anwaltskosten zusätzlich bezahlen will, kostet es zusätzlich noch ein paar hunderter mehr!
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eiermaiereiermaier Ein Gericht wird aber in einer solchen Konstellation zu der Erkenntnis kommen,dass es so nicht geht.Sie hätten wenigstens mal mitteilen müssen,dass das Geld nicht eingegangen ist. Das Gericht könnte das alles als üble Masche interpretieren.
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kevin1905kevin1905 Wenn der Gläubiger sich erst mit der Bank des Schuldners um Herausgabe der Adresse streiten muss damit er zu seiner berechtigten Forderung kommt und daher auch nicht früher irgendwelche Post zuschicken konnte, was soll er machen?
Übrigens: Beim gerichtlichen Mahnverfahren schaut kein Richter nach ob die Forderung berechtigt ist, das ist vollautomatisch...
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eiermaiereiermaier Dein letzter Kommentar ist ja wohl überflüssig. Normalerweise weis man,wer einen Geld schuldet und von einen Mahnverfahren habe ich nichts gesagt. Ich rede von dem Prozess nach dem widersprochenen Vollstreckungsbescheid. Ich sag ja nicht ,dass der nicht zahlen muss,aber so wie es gelaufen ist,könnte ein Gericht bemängeln.
Kommentar von
kevin1905kevin1905 Man muss schon dämlich genug sein einem Mahnbescheid nicht zu widersprechen damit überhaupt die Gefahr besteht, dass einem ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattert.
Auf den Vollstreckungsbescheid kann man nur Einspruch einlegen (14 Tage Notfrist), keinen Widerspruch.
Kommentar von
eiermaiereiermaier Ja und?
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1Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
Phoenix52Phoenix52
Klar. Du musst dafür sorgen das Dein Konto gedeckt ist.
Kommentar von
Harmonie2008Harmonie2008 DH
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
KoenigMFKoenigMF
Kommt die Rechnung zwei Jahre zu spät oder hast du einfach verpeilt sie damals zu bezahlen? Wenn ja, sicherlich.
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
wolfman257wolfman257
Jepp, das ist rechtens.
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0Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?Antwort von
Findelkind98Findelkind98
Natürlich ist das rechtens.
Aber meiner Meinung noch nicht teuer genug.
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0Alternative zum Zuwachssparen der Sparkasse?Antwort von
GoYellow Mischung aus Tagesgeld und Festzins? Was für ein Humbug. Du solltest Dich beraten lassen, um Deine Erfahrungen mit Wünschen und Zielen verknüpfen zu können.
Kommst Du aus dem Raum Hamburg? Dann könnte ich Dich in meine Bank einladen.
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0Alternative zum Zuwachssparen der Sparkasse?Antwort von
Berater1966Berater1966
Es gibt schon gute Anlagen, aber hier ist auch eine sehr intensive Beratung notwendig. Sie würden deine Wünsche sicherlich alle erfüllen. Hast du keinen freien und unabhängigen Finanzmakler in deiner Nähe? Zuwachs sparen ist Mist und wenig effizient. Du benötigst Beratung und eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt gehören hier halt nicht hin. Suche doch mal bei Google unter Festzinsanlagen.
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0Alternative zum Zuwachssparen der Sparkasse?Antwort von
flieger100 Ich wurde mal gefragt, was jemand verdient hat, der sein Geld 20 Jahre auf dem Sparbuch hatte. Die einfache Antwort, die mich dann doch erst einmal verblüffte: "Mitleid!"
Dann kam die Erklärung:
Wenn jemand z.B. 5.000€ auf dem Sparbuch mit 3% für 20 Jahre hat, dann kann er am Ende mit 9.103€ rechnen. Hört sich viel an, ist aber unter Berücksichtigung der Inflation nichts mehr. Eine Alternative in Anleihen oder auch z.B. der Captura Anleihe (da gibt's garantierte über 7%p.a. bei nur 6 Monaten Kapitalbindung) bringt 22.979€
Allerdings muß man sich damit beschäftigen, damit man eventuelle Risiken und auch die Garantie- und Sicherungssysteme richtig versteht.
Aber wie sagte schon Rockefeller: "Lieber eine Stunde über Geld nachdenken, als eine Stunde für Geld arbeiten."
Kommentar von
Berater1966Berater1966 Werbung für spezielle Anlagen ist hier verboten. Außerdem würde ich mich mal ein wenig besser zum Thema Captura informieren. Ich denke nicht, dass Sie in irgendeiner Form für falsche oder schlechte Informationen haften möchten, oder doch?
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0Alternative zum Zuwachssparen der Sparkasse?Antwort von
SunnySternSunnyStern
Ich bin von den Angeboten der Sparkasse weg, weil die für die S-kasse gut sind, aber am Ende nicht unbedingt für mich. Ich habe meine Geldanlagen und Versicherungen vergleichen lassen und definitiv einiges zuviel gezahlt. Beim Zuwachssparen hast Du zum Beispiel bei der Spardabank insgesamt 3,8% über 3 Jahre. Kannst aber auch während der Laufzeit nicht an das Geld ran. Bei der Bank of Scotland bekommst Du derzeit 2,6% + 50,00€, kannst aber jederzeit an Dein Geld ran. Ich denke eine Mischung aus Geldanlage und Tagesgeldkonten ist sinnvoll. Falls Du mal grundsätzlich unabhängige Beratung in Sachen Finanzoptimierung benötigst, bist Du hier in den besten Händen. http://www.sigrid-resch.de/
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0Alternative zum Zuwachssparen der Sparkasse?Antwort von
DanielGast Die Frage ist erstmal, wofür du das Geld sparst und über welchen Zeitraum. Solange das nicht klar ist, wird es nicht möglich sein dir einen passenden Alternativ-Vorschlag zu machen.
Ich bin nicht unbedingt ein Fan vom Zuwachssparen, weil der Durchschnittszins wirklich nur über 20-30 Jahre lohnt, ansonsten ist ein Tagesgeldkonto besser, wenn man einfach nur sparen möchte und noch nicht weiß wofür.
Das wäre wesentlich flexibler, denn umso früher man bei Zuwachssparen aussteigt und an das Geld will, desto unrentabler ist die Anlageform.
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0Alternative zum Zuwachssparen der Sparkasse?Antwort von
kaesefusskaesefuss
Wenn du dein Geld sicher anlegen möchtest, Zuwachssparen ist das die einzige Möglichkeit. je länger du dein Geld fest anlegen möchtest, je mehr Zinsen hast du sicher.
Auch hier wieder: Klasse Ratschlag der trotz der dürftigen Ausgangslage Geld wert ist!
sehe ich auch so Kleinalrik, insbesondere für den "anwaltlichen Hinweis; "Denn Inkassokosten werden von den Deutschen Gerichten als nicht erstattungsfähig erachtet".
Dazu von einem Laien wie ich es bin folgendes;
Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, auch wenn einzelne Amtsgerichte sie noch immer generell verweigern. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 07.09.2011 (1 BvR 1012/11 = AnwBl. 2012, 278) mit aller Deutlichkeit hierzu Stellung genommen:
"Die Kosten eines Inkassobüros können - wenn gleich im Einzelnen manches umstritten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 -, NJW 2005, S. 2991 <2994> m.w.N.) - nach vielfacher höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur, unbeschadet bestimmter Einschränkungen, grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden
Quelle: http://www.inkassokosten.com/einfuehrung-inkassokosten.html