Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Wie du selbst schon festgestellt hast: Das muss derjenige mit sich selbst ausmachen! Halt dich da raus!!!

Von den Eltern des BAföG-Empfängers ist nicht das Vermögen (dazu gehören auch Schulden), sondern das jährliche Einkommen gefragt.
In der Regel will das Bafög-Amt dazu den Steuerbescheid von vor 2 Jahren. Wenn das aktuelle Einkommen aber (z. B. durch Arbeitslosigkeit) niedriger ist, kann das angegeben werden.
Wurde bei Eurem Antrag daran gedacht?
Sehr gutes Bafög-Forum: http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Danke! Aber er ist ja jetzt nich arbeitslos oder so, und verdient immer noch genausoviel, deswegen werd ich da nix machen können...
JoWaKu am 20. Dezember 2008 20:58 Sorry, ich hatte die Frage falsch interpretiert und das Hartz 4 zum Vater sortiert.
Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast, besteht kein Anspruch auf andere Leistungen. Es ist dabei auch egal, ob Du das BAföG wegen zu hohem Einkommen der Eltern nicht bekommst - dem Grunde nach hast Du diesen Anspruch. Das alles bedeutet wiederum, daß Du weder Anspruch auf Wohngeld noch auf ALG II hast. In Sachen Schulden - diese werden natürlich nicht bei der Einkommensberechnung berücksichtigt - Schulden sind nun mal nicht Sache des Steuerzahlers, der ja das BAföG finanziert.
Vielen Dank für diese gute Antwort!

Bei mir wurde nur das Bruttoeinkommen des Vaters gewertet, hatte auch nie Chancen an etwas zu kommen
Harz4 nein
Schulden, musst du doch im bafög antrag angeben, infomier dich mal vorher ^^
ab zur beratungsstelle beim jugendamt.