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bei uns hat das nicht geklappt. mein vater ist auch pflegestufe zwei und hat einen schwerbehinderten-ausweis da er aber mit dem elektr.-rollstuhl als mobil gilt kann er nicht befreit werden. ist echt blödsinn, denn wir leben nicht direkt in der stadt und wer mal mit dem buss gefahren ist (mit kinderwagen) der weiß auch bestimmt das ein so schwerer rollstuhl nicht ohne hilfe in den buss rollt. wir haben es überall probiert, aber nichts zu machen. wünsche euch viel glück nur nichts unversucht lassen.

Korrektur - einen Moment
ElfieB am 18. Dezember 2008 06:45 Nein, die Pflegekasse hat mit einer Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren nichts zu tun. Inhaber eines schwerbehinderten-Ausweises mit den Buchstaben RF, können bei der GEZ einen Antrag stellen.

wenn Deine Großeltern in der neuen Mietwohnung Radio oder Fernsehen benutzen, ist die GEZ weiterhin fällig. Du brauchst wegen der Adressänderung nur den Umnzug zu melden. Befreiung von der GEZ im allgemeinen nur bei Bedürftigkeit. Pflegestufe und Alter sind nicht maßgebend. GEZ gibt Auskunft

Schreib an die GEZ, dass die Geräte eingelagert und somit keine Geräte mehr "bereitsgehalten" werden.
Dann hast Du die GEZ vom Hals.
Über evtl. Befreiung kannst Du Dich auf der GEZ-Seite informieren.