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nach dem deutschen Strafrecht liegt auch beim Überklettern / Übersteigen eines Zaunes Hausfriedensbruch vor; ein Schild betreten verboten wäre gar nicht nötig um den Tatbestand zu erfüllen;
in Österreich richtet es sich nach § 109 StGB (Hausfriedensbruch; man nennt es bei Euch wohl auch Besitzstandsstörung)
bei Fassaden an öffentlichen Gebäuden kann es nicht anders sein; der Tatbestand verlangt nicht, dass Du in das Haus eindringst;
Das Betreten von fremden Grundstücken ohne Zustimmung (und davon kann man ausgehen, wenn es eine solche Warnung gibt) ist verboten und wird wie Hausfriedensbruch gehandhabt. Das gilt auch auf Baustellen. Das einzige was an einer Baustelle nicht gilt ist der der Spruch" Eltern haften für ihre Kinder" wenn keine ausreichenden Absicherungen vorhanden sind
wenn es nicht deine baustelle ist, betrittst Du fremdes eigentum, das zählt so, als wenn Du meinen umzänten garten betrittst...oder einen privatweg, der mit einem schild gekennzeichnet ist....achtung! laienhafte aussage