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Bauen + Hausbau - neue und gute Antworten

Bauen + Hausbau - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Hat jemand Erfahrung mit einem Haas-Fertigbau-Haus?

anonym
beantwortet von klasst am 27. Dezember 2008 12:46
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Hallo! Ist diese Frage noch aktuell? Ich hab ein Haas-Haus.

        Gruß
       Steinig

Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

vlavielle
beantwortet von vlavielle am 19. Dezember 2008 16:27
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Man kann einen Bauantrag stellen ohne Grundstückseigentümer zu sein. Ich hoffe vor Allem dass Sie Ihr Wunschhaus auch finanziert bekommen. Aber warum dauert ein schlichter Eintrag ins Grundbuch bei Ihnen so lange? Das ist unüblich, gerade im Moment wo kaum einer mehr baut, müsste das doch zügig abzuwickeln sein. Gibt es nur einen Notar in Ihrem Umkreis? LG


Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

anonym
beantwortet von Harterkampfer am 18. Dezember 2008 11:59
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Rechtlich völlig eindeutig: Einen Bauantrag kann man stellen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Der Bescheid (Baugenehmigung oder Ablehnung) ergeht "unbeschadet der Rechte Dritter". D.h., das Eigentumsrecht des gegenwärigen Eigentümers ist nicht durch den Bescheid tangiert.

Bauanträge werden sogar oft durch Dritte gestellt, jedesmal, wenn ein Interessent den Erwerb noch nicht abgeschlossen, aber das Grundstück bereits gesichtert hat.

Im Übrigen ist vielleicht auch der Weg einer Bauvoranfrage für Sie sinnvoller. Bei solch einem Verfahren werden geringere Anforderungen an die Planungsunterlagen gestellt, theoretisch ist ein Lageplan mit den Abmessungen und der Höhenangabe ausreichend. Die Gebühr der Verwaltung ist auch wesentlich geringer als bei der Prüfung eines Bauantrages. Eine Bauvoranfrage stellt man insebesondere, wenn man vor dem Grunstückserwerb Rechtssicherheit über die dargestelte Bauabsicht erhalten will. Es ergeht ein sogenannter Vorbescheid, der zusichert, dass ein später zu stellender Bauantrag in der dargelegten Form genehmigt wird (Rechtsanspruch).

Gruss


Welche zusatzräume kann man bei einem altenteil mitbauen??? wie groß, wer hat ahnung davon???

anonym
beantwortet von carlotac1 am 17. Dezember 2008 21:50
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Gehe zu einem Architekten oder zum Bauamt.

Kommentar von 12345aym am 17. Dezember 2008 21:57

kann ich momentan noch nicht, da ich noch ans bett gefesselt bin(bein gebrochen), deshalb versuch ich es auf diesem wege.


Welche zusatzräume kann man bei einem altenteil mitbauen??? wie groß, wer hat ahnung davon???

anonym
beantwortet von brieftraeger1 am 17. Dezember 2008 21:50
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zu viel text so spät




Kommentar von 12345aym am 17. Dezember 2008 21:55

ja sorry, habe gerade zeit bzw. setzte mich gerade damit auseinander! und da man hier oft sehr nützliche tipps bekommen kann, kann man es ja mal versuchen!


Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

anonym
beantwortet von Felixguido am 17. Dezember 2008 16:37
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Lese ich lange???? In unsrer Siedlung hat die Verbücherung 9 (neun) Jahre gedauert.Der beglaubigte Kaufvertrag reicht doch schon für die erste Bankzahlung.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. Dezember 2008 17:05

Es reicht die Eintragung der Grundschuld aufgrund einer im kaufvertrag vorhandenen Belastungsvollmacht. Danach kann alles manchaml recht lange dauern, was aber höchst ärgerlich ist weil man nicht ins Grundbuch als Eigentümer kommt! Stehen dann andere Entscheidungen an, kann solche Verzögerung sehr unangenehm werden.


Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. Dezember 2008 16:11
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Der Antrag kann gestellt werden und Geld von der Bank gibt es vorher auch! Das Zauberwort heißt Belastungsvollmacht. Der Verkäufer gestattet Euch im notariellen Kaufvertrag das erworbene Grundstück mit Grundpfandrechten z.g. der finanzierenden Bank zu belasten, ohne das der Verkäufer eine persönliche Haftung übernimmt. Der Notar wacht darüber, dass aus den Darlehen zunächst der Kaufpreis bedient wird. Ist dieses Geld geflosssen, stellt er u.a. den Antrag auf die Umschreibung des Grundbesitzes auf den Erwerber, nachdem der Verkäufer ihm den Eingang des Kaufpreises schriftlich mitgteilt hat. Anschließend kann die Bank im Rahmen des Baufortschrittes die restlichen Darlehensmittel auszahlen. - Null Problemo!!! Sowas sollte der Notar aber erklärt haben! Die Banker wissen´s sowieso, weil es tägliche Praxis ist.

Kommentar von gauta am 17. Dezember 2008 16:19

Wir haben eine Belastungsvollmacht in Höhe des Grundstückskaufpreises vom Verkäufer eingeräumt bekommen. In der Höhe werden wir sicher auch das Darlehen ausbezahlt bekommen. Aber die Bank kann jetzt nicht eine Grundschuld über den ganzen Darlehensbetrag eintragen lassen. Uns wurde beim Notar gesagt, wir müßten eben die Grundschuld teilen: erst Kaufpreis, dann Rest für den Bau.

Aber wenn wir wenigstens schon mal den Bauantrag stellen können, wäre das hilfreich. Das dauert bei uns echt lange.

Gruß, Gauta.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. Dezember 2008 16:36

Dann hat der Notar Euch schlicht und ergreifend falsch beraten oder er wurde nicht danach gefragt! Ein Grundstück kann mit Unsummen belastet werden, wenn der Notar dafür sorgt, das aus dem ersten zu valutierenden Teilbetrag der Verkäufer bezüglich des vereinbarten Kaufpreises Befriedigung erlangt. Mit der Zahlung des Kaufpreises ist der "aus dem Schneider" und die Bank hat ihre Sicherheit im Rahmen des Baufortschrittes, was nicht mehr die Sache des Notars ist!


Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 17. Dezember 2008 16:09
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Ohne Eigentumsnachweis brauchst Du Dir die Mühe gar nicht zu machen; das landet postwendend unbearbeitet in der Rundablage. Aus gutem Grund kann nur der Eigentümer eines Grundstücks einen Bauantrag stellen. Allerdings wäre der beglaubigte notarielle Kaufvertrag ausreichend, um die Planung voranzutreiben; die Finanzierung wäre auch erst nach Eintragung ins Grundbuch fällig (kann man im Kaufvertrag so festlegen lassen). Aber 4 - 5 Monate ist schon außergewöhnlich lange; normal sind 4 - 6 Wochen (sofern die Eigentumsverhältnisse nicht ungewöhnlich komplex sind).

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. Dezember 2008 16:17

Ich würde eine Ablichtung des Kaufvertrages beifügen. Dann wiehert auch der Amtsschimmel!

Kommentar von gauta am 17. Dezember 2008 16:22

Wie meinst Du das mit "Planung voranzutreiben"? Reicht der notarielle KV aus oder nicht? Wenn nicht: hast Du eigene Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

Handtuch dabei? ;-)

Kommentar von Simple_avatar7smallFordPrefect am 17. Dezember 2008 16:32

Die Zeit bis zur Eintragung im Grundbuch kann (und sollte) selbstverständlich bereits für Planungsarbeiten genutzt werden. Sofern feststeht, dass Ihr die neuen Eigentümer seid, könnt ihr schonmal bei der Kommune eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag (je nach Reifegrad Eurer Pläne) einreichen. Ich würde eine beglaubigte Kopie des Kaufvertrages mitnehmen, das spart Zeit und Geld, falls ein Sachbearbeiter später bemäkeln sollte, dass die Kopie nicht beglaubigt war (zurück auf Feld 1..). Tipp: Wenn Ihr selbst nicht bautechnisch versiert seid, wendet Euch zumindest für eine Beratung an einen örtlichen Architekten (ohne den ich ohnehin auch kein Haus, nicht einmal ein Einfamilienhaus, errichten würde).

Ohja, das Handtuch ist immer griffbereit :-))


Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

amiria71
beantwortet von amiria71 am 17. Dezember 2008 16:03
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eine baugenehmigung kannst du beantragen, ich glaube aber, dass die die zustimmung vom eigentümer sehen wollen. Kann aber auch von STadt zu Stadt unterschiedlich sein


Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

Nellina
beantwortet von Nellina am 17. Dezember 2008 16:01
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Die Eintragungen ins Grundbuch dauern immer sehr lange. Du hast dafuer auch einen Kaufvertrag notariell beglaubigt. Mit dem kannst Du jederzeit eine Baugenehmigung einholen.



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