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Grundsätzlich gilt für alle Banken: sechs Wochen nach Belastung kann dagegen protestiert werden. Einfache Nachricht (Bief oder e-mail) an die Bank reicht. Text: Ich gebe die Lastschrift (datum der Buchung, Betrag, Datum das Auszugs) zu Protest und bitte um Gutschrift.
Ich bin bei der Sparkasse, da geht das bei Lastschriften problemlos - einfach anklicken.
Na ihr habts ja gut.Werde es später mit Anrufen versuchen
bei meiner bank geht das ,ruf doch mal bei deiner Bank an..
War schon da,jetzt eben.Die machen das nicht.Bin total genervt.Bei Dir geht das Online? Darf man fragen, welche Bank das ist.Bei denen war nichts zu sehen.Aber warum bei mir im Rechner schon ?Nicht zufällig die Deutsche Bank?
Sparkasse..

Nein, bei den meisten muss man für eine Lastschriftrückgabe persönlich antanzen oder, wenn man Glück hat, kann man das telefonisch erledigen.
Nein - eine Mail an die Bank reicht.

Über den Rechner über das Online Banking geht es nicht. Die Bank könnte es nach Rücksprache, aber die machen das nicht (nach meiner Erfahrung). du kannst Dich nur an den Empfänger wenden und um Rückzahlung oder Anrechnung bitten. (Ich gehe davon aus, daß Du die Geldüberweisung gemacht hast). Bei einer Abbuchung kannst Du bis 6 Wochen einen Einspruch einlegen, dann wird es zurückgebucht.

Bei meiner Sparkasse gibt es einen Button zum anklicken und die Abbuchung geht zurück.
frastaft am 2. Januar 2009 11:02 sofern es eine Lastschrift ist, Abbuchungsaufträge kann man nicht stornieren lassen.

Bei der Sparda-Bank geht das, bei anderen weiß ich nicht.
Meisttollerant am 2. Januar 2009 11:02 ja noch bei einigen
WOMOGP am 2. Januar 2009 11:04 dauert aber 1 Stunde, bis die Anweisung ausgeführt wird.

Du kannst eine Lastschrift, sobald sie verbucht ist binnen 6 Wochen zurück geben.
Das wollte ich ja eben vor Ort machen.Er meinte, er sähe das nicht was ich ne halbe Stunde vorher am Rechner sah.Wär noch zu früh,um das zurückzuholen.
manu1979 am 2. Januar 2009 11:04 Genau das meine ich, wenn es verbucht ist. Dann sieht man ja auch wo es her kommt und erst dann ist es greifbar für den Mitarbeiter.