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Ja, aber den Freibetrag darfst Du nicht überschreiten, dann Abzug.

Du musst nur aufpassen, dass Du den zulässigen Betrag nicht überschreitest. Wenn Du bei mehreren Banken bist musst Du das selber ausrechnen, ansonsten macht das die Bank für Dich, aber die können (und sollen) ja nicht wissen was Du sonst noch wo hast.
Ja natürlich darfst du das und solltest es sogar tun - Heruasforderung ist aber, den Überblick zu behalten damit der Gesamtbetrag nicht überschritten wird. (Wobei es vermutlich egal ist, solange dieser nicht ausgeschöpft wird)
es ist nicht egal, ob man den Gesamtbetrag überschreitet auch wenn man den Betrag nicht ausschöpft!!! Das gibt Ärger mit dem Finanzamt
klar geht das. Du mußt deinen Freibetrag halt aufteilen und zwar so daß du in der Summe nicht über den Freibetrag hinauskommst, sonst sieht das Finanzamt dies erstmal als versuchte Steuerhinterziehung, selbst wenn du den Betrag nicht mal annähernd ausschöpfst
Du mußt dazu zu jeder Bank gehen bei der du einen Freistellungsauftrag hast oder haben möchtest und den Betrag angeben den du haben willst. Wenn du bislang nur bei einer Bank einen Auftrag hattest, wird die Bank den kompletten Freibetrag nutzen. Diesen mußt dann evetuell kürzen
Ja, dann musst du den Gesamtbetrag eben auf die verschienenen Banken aufteilen
du mußt die Freistellungsaufträge jeder Bank extra erteilen, aber ich glaub da gibt's jetzt ne neue Regelung mit dem Finanzamt....

Der Nachweis bezüglich der PIN ist schwierig ! 100 Euro haftest Du ohnehin Wer den Verlust nicht meldet, sofort meldet steht auch unter Verdacht das Geld selbst abgehoben zu haben !

Das stimmt. Die Erstattung des Schadenes kann, soweit ich weiss, bei "groben Fehlverhalten" verweigert werden.
Nun müssest du nachweisen können das dein Pin nicht im Portmonee war.