Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
ich finde das das kein bußgeld kostet!

kostet nix man hat es ja nicht gesagt und es ja nur nen fogel und keine belkeidung und vor gericht kanse ja alles abstreiten
weil du ihn ablenkst


hahaha...
Du bist klasse :D

da kostet gar nix
Vandalismusschäden sind in der Regel nicht mit Versichert, leider.
Näheres steht in deiner Police.
Leon97531 am 24. Dezember 2009 15:39 Klar ist Vandalismus in der Vollkasko mit versichert, nenn mir eine Versicherung wo dies nicht der Fall ist.
Na dann viel Erfolg.
Ich darf rein Rechtlich deine Feststellung nicht weiter kommentieren.
Weißt ja, Abmahnung Unterlassung usw.
Leon97531 am 24. Dezember 2009 16:10 Laber nicht rum, nenn eine Versicherung wo in der Vollkasko Vandalismusschaden nicht mit versichert ist.
Neben dem eigen verschuldeten Schaden ist dies der Hauptgrund für den Abschluss einer Vollkasko.
Du darfst rein rechtlich meine Feststellung nicht kommentieren ?
Du kannst dies nicht kommentieren weil du es nicht kannst.
Rufe doch mal deinen Versicherer an, frag ihn nach dem Schutz bei o.g. Vorfall. Danke für den Link, leider ohne AGB und Sonderbedingungen, somit für mich nicht von Interesse.
Gruß Tom
Leon97531 am 24. Dezember 2009 16:34 Im oben genannten Fall wird eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
.
Aber dies hat nichts mit deiner Aussage zu tun, dass Vandalismusschäden in der Regel nicht mitversichert sind, diese Aussage von dir ist völlig falsch.
Leon97531 am 24. Dezember 2009 16:41 Ausführungen zur Kasko findest du nicht in den AGB, sondern in der AKB der Kfz Versicherungen.
z.B.:
www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf
Meine o.g. Aussage beschränkte / bezog sich ausschließlich auf den vorliegenden Versicherungs- Geschäftsvorfall.
es fehlt: "in dieser Art"
Danke für den Hinweis.
Schön das es hier jemanden wie dich gibt.

Wenn der Verursacher eines Vandalismusschadens am Auto nicht ermittelt werden kann, springt die Kfz-Vollkaskoversicherung ein - falls man entsprechend versichert ist - denn der Vollkaskoschutz ist freiwillig und gegen Aufpreis. In diesem Fall zahlt der Versicherer die Reparaturkosten, eventuell unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern die vereinbart ist.
erst mal musst du eine anzeige bei der polizei machen. und der versicherrung melden, normal übernehmen die den schaden.
Mir haben die mein Auto mit einem Hammer oder Ähnliches so richtig zusammen gehaun. Vollkasko zahlt; deine Versicherung steigt.

ist ja nicht vogel zeigen oder

Aber eine interressante Frage

Versuche es doch mal mit Niveau: Du kaufst Dir im Baumarkt Deines Vertrauens eine ziemlich lange Schraube. Die hälst Du Dir dann an's Ohr. Vielleicht interpretiert der Gegner das als: "Du hast ja aeine Schraube loker." Vor Gericht kannste behaupten: Handy hat geklingelt, ich habe daneben gegriffen. Kostet aber auch noch. StayHandy, no drive. Kannst aber auch sagen, das kühlt die Schläfe und Kopfschmerz sind alleine.. Mir wird das jetzt zu blöd.