keine chance - du bist zu jung, und alle anderen kriterien sind schwierig
Auto + Recht - neue und gute Antworten
-
2Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
PeterthbPeterthb
So leid es mir tut meine ich, ein Teil der genannten "Mängel" sind (bis auf das Blinkerglas) Verschleißrscheinungen, die dem Fahrzeugalter geschuldet sind. Abgenutzte Kontakte sind m.E. hinzunehmen, das passiert halt mal nach 10 Jahren. Das mit dem Öl kann ich nicht beurteilen, dazu müsste man die Ursache des Ölverlusts kennen.
Elektronik-Probleme hat der 3-er schon seit Einführung. Wer 10 Mille für einen Gebrauchten ausgibt, sollte sich vorher gut informieren, wofür er das Geld hinlegen möchte. Sowas darf erwartet werden, auch Gerichte setzen eine gewisse Selbstverantwortung voraus.
Dass knapp 10.000,- € ein irrer Preis für den 10-jährigen ist, wurde schon erwähnt. Die Hälfte hätte vermutlich für ein vergleichbares Fahrzeug locker gereicht (unten ein recht langer link dazu).
Wenn die Nachbesserungen kostenlos gemacht wurden, meine ich sogar, es ist teilweise freiwillig.
Das Recht zum Rücktritt vom Kauf würde ich im juristisch durchsetzbaren Sinn erst mal verneinen (natürlich nicht rechtsverbindlich und nur auf Grund der vorhandenen Infos).
Ich sähe möglicherweise eine kleine Chance auf teilweise Rückzahlung des Kaufpreises, wenn du vielleicht ein Dekra-, oder TÜV-Gutachten zum tatsächlichen Fahrzeugwert erstellen lässt.
Mein Rat: Gehe (persönlich) zu einer ADAC-Stelle und beantrage die Mitgliedschaft (kostet nicht die Welt und ist meistens gerade bei Gebrauchtfahrzeugen sowieso anzuraten). Dort kannst du normalerweise sofort nach der Antragsstellung einen Rat einholen, wie dein Dilemma am geschmeidigsten zu lösen ist.
Der link: http://suchen.mobile.de/auto-inserat/bmw-318i-aschaffenburg/159629375.html?lang=...
-
1Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
tumbler mit dem auto hast du voll ins klo gegriffen !! schon für den preis ! der verkäufer kann bestimmt vor lachen nicht mehr einschlafen !! ich würde mit dem wagen mal zur dekra oder adac fahren und durchschauen lassen . bekommst bestimmt eine mängelliste solang wie die bibel !!! mit der liste noch mal zum verkäufer mal sehen was der sagt !? aber zurücknehmen wird er ihn bestimmt nicht !! fals er einen ,,guten namen" zu verlieren hat die mängel auf seine kosten abstellen ! viel erfolg !!!!
Kommentar von
frosch2706 Aber man hat doch ein Rückgaberecht.Mängel sind doch Mängel! Auch wenn das auto fährt, aber jede woche eine andere Kleinigkeit..
Die haben eine Rundumcheck gemacht, tüv ist neu..und ich fahre den ja erst seit 4!!!wochen..
Kommentar von
schlaubertschlaubert Wie kommst du denn auf Rückgaberecht? Das gibts nicht, du kannst nur im Onlinehandel zurückgeben.
-
-
0GeschwindigkeitsbeschränkungAntwort von
HobbyTfzHobbyTfz
Eine nachfolgende Geschwindigkeitsbeschränkung hebt eine vorhergehende Beschränkung auf.
-
1Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
DerRudisieleDerRudisiele
Dein Hauptproblem ist der abnormale Ölverbrauch kontrollier das nochmal, paralel dazu würde ich beim Händler vorsprechen und diesen Mangel am besten schriftlich festhalten.
Wenn sich der hohe Ölverbrauch erneut bestätigt liegt entweder ein Motorschaden vor oder das Öl läuft irgendwo raus.Lass vielleicht vom ADAC oder ähnlichem einen Gebrauchtwagencheck machen , wenn die einen Motorschaden bestätigen, tritt vom Kauf zurück und verlang dein Geld wieder..........könnte aber nervig werden, wenn der Händler keine Einsicht zeigt, brauchst du einen Anwalt!
Kommentar von
frosch2706 Öl wurde nicht aufgefüllt laut werkstatt, das war einfach alle=/
-
1Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
melegionmelegion
wenn die mängel bei kauf des autos bekannt waren hast du leider pech.
hat er es dir aber ganz bewusst verschwiegen spricht man hier von arglistiger täuschung und du kannst die instandsetzung der mängel fordern oder vom kv zurücktreten.
du musst dem verkäufer nur 2x die chance einräumen mängel zu beseitigen.
du hast laut gesetzt zwei jahre zeit mängel geltend zu machen. nach 6 monaten bist du dann in der beweispflicht das der mangel schon beim kauf vorhanden war.
also dein glück/pech ist es dass er es dir immer wieder entgeldlos instandsetzt. somit ist ein rücktritt vom kaufvertrag realtiv schwierig. hier solltest du doch einen experten einschalten, der verkäufer des autos kommt mir seltsam vor.
Kommentar von
frosch2706 Also von Mängeln war mirNICHTS bekannt,abgesehen von einem winzigen, aber behobenen Blechschaden (nur wenige cm beule).
Nach dieser Durchsicht, AU und TÜV müssten doch Mängel in dieser Anzahl erkennbar für erfahrene Automechaniker sein..demnach kann ich davon ausgehen, das die Mängel dem Verkäufer bekannt waren..Sparmaßname also.
Aber wie beweist man so etwas?Ich habe zu den Reparaturen immer meine Freundin und einmal nen kumpel mitgehabt. Also "zeugen" sind demnach vorhanden.
Was mich auch "verwundert" hat, das es kein Reparatutprotokoll oder dergleichen gab..mir wurde gesagt, es sei bei solchen kleinigkeiten nicht üblich.. Ein bekannter beim sport hat mir dann aber erzählt, das es soetwas immer gibt.. Scheiß auto=(.
-
1Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
schlaubertschlaubert
Das alles sind keine Gründe für eine Wandlung. Es sind keine schwerwiegenden Mängel die dir verschwiegen wurden, das Ding ist alt und hat alterstypische Gebrechen. Der Händler war ja bisher auch kulant und hat die Dinge doch abgestellt.
Kommentar von
frosch2706 Naja, das er das repariert ist ja wohl das allermindeste.. Wiegen viele nervige Kleinigkeiten nicht einen großen Mangel irgendwo auf? Grade beim Airbag erwartet man funktionstüchtigkeit..ist ja auch wichtig..
Kommentar von
schlaubertschlaubert Er muß das nicht bis in alle Zeiten reparieren, du hast ja keine Garantie auf dem Wagen sondern Gewährleistung. Und viele kleine Mängel haben nichts mit einem gravierenden verschwiegenen Mangel zu tun.
-
-
1Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
GermanGirl2011GermanGirl2011
Davon mal abgesehen dass das Auto bereits 10 Jahre alt ist... du müsstest beweisen das dir der Verkäufer die Mängel verschwiegen hat und bereits davon wusste. Bei einem Gebrauchtwagen kannst du nicht davon ausgehen, das dieser nicht im Laufe der Zeit Mängel bekommt.
Du fährst den Wagen ja auch bereits zwei Monate. Der Verkäufer wird eh argumentieren dass das Auto bei Übergabe diese Mängel nicht hatte.
Kommentar von
ReservistReservist Der Verkäufer wird eh argumentieren dass das Auto bei Übergabe diese Mängel nicht hatte.
Argumentieren kann er das, er muss aber beweisen, dass die Mängel beim Kauf nicht vorlagen.
Nach 6 Monaten dreht sich das ganze aber um.
Gewährleistung gibt es hier 1 Jahr.
Kommentar von
GermanGirl2011GermanGirl2011 Ich habe beim ersten Mal lesen überlesen, das es sich um einen Händler handelt. Ich bin von einem Privatverkäufer ausgegangen :)
Kommentar von
frosch2706 Naja, ich habe nen ganz neuen tüv bekommen und die haben eine "Rundumdurchsicht" gemacht..demnah müssten die Mängel bekannt gewesen sein.. Innerhalb 4wochen und 400Km fahren dürfen nicht so viele sachen kaputtgehen..
Und ich ahbe eben nicht soo viel ahnung von autos..schon garnicht reicht es, um jede schraube zu überprüfen und an irgendwelchen kontakten zu wackeln..
-
2Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
RatfaceRatface
du hast viel zu viel bezahlt für die möhre, aber viel zu viel, selbst wenn sie 100% in ordnung wäre
kleines modell 100.000km 10 jahre, geb ich keine 6000€ für
aber eigentlich kannst du da nix machen, das sind bagatellen
hättest du halt drauf achten müssen beim kauf, gekauft wie gesehen, das isnd keine verdeckten mängel, wenn der blinker festgeklebt werden muss
Kommentar von
frosch2706 Natürlich..man kann doch ne irgendwas nur festkleben, wenn es verschraubt gehört..sowas sollte einem ja nicht dauernd rausfallen..
Kommentar von
RatfaceRatface das ist aber kein mangel, das ist peanuts
-
2Rückgaberecht für Auto?! Brauche dringend einen Rat!Antwort von
xit9rxit9r
Sofern es jedes mal repariert wird und du nichts zahlen musst, ist doch alles in Ordnung.
-
1GeschwindigkeitsbeschränkungAntwort von
ScaverScaver
Regel: Neues Schild geht vor altem Schild!
In diesem Fall war ab da wieder 70 km/h erlaubt. Die Distanzangaben sind meist eh nur Richtwerte, denn es schaut niemand genau auf den Tacho dafür... ist im Straßenverkehr meist auch kaum möglich.
-
3GeschwindigkeitsbeschränkungHilfreichste Antwort von
Ifok1 Das 70 km/h Schild hebt das 50 km/h Schild auf. Die 600m, die auf dem Schild stehen, sind soweit ich weiß nur ein Richtwert, an dem man sich orientieren kann. Außerdem sind solche Angaben immer ziemlich ungenau.
Kommentar von
Ifok1 Danke für den Stern!
-
0GeschwindigkeitsbeschränkungAntwort von
Michael02Michael02
Hi, wenn das 70Km/h Schild kommt, sind die 50 Km/h aufgehoben.. Du darfst 70 km/h fahren! lg
-
0GeschwindigkeitsbeschränkungAntwort von
hackR ja das hebt es auf. aber melde es der stadt/gemeinde, dass das berichtigt wird.
Kommentar von
MSV94 Jo wird die sicher Interresieren.
-
0Welches Motor angetriebene fahrzeug darf man ohne Führerschein fahren?Antwort von
SplatterSamSplatterSam
Mofas, aber die gibts nicht mehr. Du dafür brauchst dafür aber eine Prüfbescheinigung, wenn Du nach dem 1. April 1966 gebohren bist.
-
0frage über ego fm augsburg...Antwort von
DunkelDunkel
Hast du dir gemerkt wann das Lied ca. lief?
Heutzutage hat doch jeder Radiosender eine Playlist. Da suchst du die ungefähre Zeit raus und hörst in die Titel die zu dem Zeitpunkt gelaufen sind rein. Mit etwas Glück findest du so das Lied.
Alternativ einfach die Textzeile in Google eintippen und nach Lyrics suchen. So kannst du mit etwas Glück auch an den Songtitel kommen.
Kommentar von
sem1000 ich hab da leider nicht viel gefunden könntest du mir da helfen?
Kommentar von
011100011100 Der Sender sagt es dir,wenn du die Uhrzeit weißt
-
0Bei rot über die ampel und von auto angefahren -- wer bekommt eine strafe ?Antwort von
BergmanndocarmoBergmanndocarmo
Wozu gibt es wohl eine Ampel? Damit man sie nicht beachtet? In Ausnahmefällen, z.b. Auto kam mit 100 km/h in 30-er Zone könnte das Gericht die Schuld aufteilen, z.B. 1 Drittel zu 3 Dritteln pp. Dann sollten Anwälte helfen.
-
0Wie komme ich wieder an mein Auto?Antwort von
BergmanndocarmoBergmanndocarmo
Anzeige gegen "Unbekannt" und dabei den Sachverhalt schildern, mit der Bitte an die Staatsanwalt, zu prüfen, ob "Unterschlagung/missbr. Benutzung eines Fahrzeugs" vorliegt. Die Beweisführung ist nicht gerade komfortabel, doch die Polizei kann dann zeigen, was sie drauf hat.Das ist sicherlich anspruchsvoller als hinter dem Busch zu lauern, um zu sehen, ob ein Bürger über die "weiße Linie" fährt.
-
0Welche ist die beste und günstigste Versicherung, bei der man alles (von Auto bis zu Recht) absichern kanAntwort von
ninaninja Es gibt im Internet viel gute Versicheungs-vergleich seiten. z.b 1blick, ist eine sehr gute und vorallem UNABHÄNGIGE Vergleichsseite. D.H. sie steht nicht unter dem Druck der großen Versicherungsfiremn, dadurch ist es möglich die beste verscherung für sich zu finden.
hier mal die seite: https://1blick.de/versicherungsvergleich
Oh - ich muss mich entschuldigen. Ich habe falsch gelesen, du hast ja "nur" 6.000,- € bezahlt.
Dann meine ich, für einen Händler könnte dieser Preis halbwegs gerechtfertigt sein. Ich würde allerdings in diesem Fall versuchen, den/die Vorbesitzer (müsste ja im Brief stehen) ausfindig zu machen und mit diesen zu kommunizieren. Dabei natürlich vorsichtig und höflich bleiben, ggf. um Beistand bitten.
Vielleicht stellt sich ja was Interessantes heraus. Das Fahrzeug könnte u.U. bereits mit einem höheren Tachostand mal verkauft worden sein, dann wäre eine Manipulation beweisbar. Mängel könnten dem Händler bekannt gemacht worden sein, das hilft sehr beim Versuch der Rückabwicklung. Die geht m.E. allerdings am Besten außergerichtlich, sonst könnte es problematisch werden.
Vielleicht interessant: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html