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Erlaubt ist es wohl nicht. Aber nachts auf den Strassen sind z.B. die großen LKWs ausgestattet, wie ein Lampenladen.

Gegenstinken. Wasche oder bade Dich eine Woche nicht, setzte Dich ins Auto und die Klimaanlage gibt gleich freiwillig den Geist auf.

Ich denke, die zuverlässigste und umfassendste Ermittlung bietet der Marktführer http://gotourl.de/g73vj
Ist nicht ganz kostenlos, dafür aber sehr genau.
Gruß justii

Frag doch mal die Werkstatt, ob du es in kleineren Raten bezahlen könntest. Erkläre deine Situation. Da wird sich doch bestimmt eine Werkstatt finden, die das macht. Versicherungsschutz: Haftpflicht wird trotzdem abgedeckt sein (normalerweise), aber die Versicherung kann dir grobe Fahrlässigkeit unterstellen und das hätte für dich wohl zur Folge, dass du dann einen großen Teil des Schadens selber zahlen musst. Dass - wenn erstmal was passiert ist - auch der abgelaufene TÜV auffällt das halte ich für sehr wahrscheinlich. Ich würde also STARK davon abraten den TÜV Termin zu überschreiten.

Was machst du dir für nen Stress. Wenn Ende des Monats nun 12/09 bedeutet, fährst du mit dem Auto, so wie es ist einfach mal beim TÜV vorbei und lässt ein HU durchführen. Wenn die nun Mängel finden, hast du wieder einige Wochen Zeit, diese beheben zu lassen - und bis du schaust, ist deine Lehrzeit vorbei und es fliesst die grosse Kohle. Wenn dein Auspuff, wie du schreibst, nicht durchgerostet und undicht ist, dann gibts damit auch keine Probleme - dann schaffst du auch noch die AU damit. Und vorfahren ist zugleich der billigste und sicherste Kostenvoranschlag, den man sich vorstellen kann.

Warum habt Ihr alle so viel Angst vorm Überschreiten der Fälligkeit ?
Hauptuntersuchung:
bis 2 Monate Verwarnung und Mängelbericht wenn Kontrolle
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
bis 2 Monate Verwarnung und Mängelbericht wenn Kontrolle
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Die Plaketten werden nur zurück datiert.
GegenDenStrom25 am 30. November 2009 19:38 wie ich in der Frage schon schrieb: Die Verwarnungen sind nicht meine Sorge. Es geht um den Versicherungsschutz.
Laut Servicerating hat FinanceScout24 einen sehr guten Service: http://www.financescout24.de/versicherungen/autoversicherung.aspx
neine, es gibt jedoch ein paar legale sachen zu kaufen, im Fachhandel, aber hier auf jeden Fall die Erlaubnis (ist meist so ein gelber Zettel) mitführen.

ist verboten,stört auch beim fahren.LG, ohne Lichterkette

ich würde es aus sicherheitsgründen (blenden/sichteinschränkung) nicht machen

Nur wenn das Fahrzeug parkt, eventuell.
Es wird das "Signalbild" im Dunkeln verfälscht.!!!!!!!!!!!
laut Straßenverkehrordnung ist solche weihnachtliche Beleuchtung verboten.
Also das glaub ich nicht. Schließlich wirst du als Fahrer damit ja geblendet und andere Fahrer lenkt es ab, wenn sie da auf einmal eine fahrende Lichterkette in einem Auto sehen.
JoGerman am 2. Dezember 2009 18:44 Schon mal nachts das Führerhaus eines LKW auf der Autobahn-Gegenfahrbahn gesehen?

Also wenn es nur um ca. geht, dann schau doch mal, was für dein Modell auf autoscout und Mobile.de so verlangt wird. Sieh zu das Motorisierung und km Leistung gleich ist und zieh 15 % ab.
jochenprivat am 3. Dezember 2009 16:56 Wie kommst Du denn auf 15 % ?