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Nein ich habe keinen!! Ich werde mich morgen stellen u. dann sehen was passiert. Naja 3 jahre sind einwenig übertrieben, weil ein Mann wo ein Kind Misshandelt bekommt grad mal 2 Jahre!!

Die Frage kam doch gestern schon von dir. Hast du da noch nicht genug Antworten bekommen ?? http://www.gutefrage.net/frage/ich-habe-schei..e-gebaut-bin-ohne-fuehrerschein-g...

du kannst ja mal nach fahren ohne fahrerlaubnis googlen , habs grad mal probiert da findest du bestimmt etwas ...drück die daumen dass es glimpflich abläuft
schau mal:http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273
Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, weil sie eigentlich automatisch davon ausgehen, dass du nicht das erste Mal ohne Führerschein gefahren bist. Ich weiß es, da ein Bekannter von mir bei der Polizei ist und regelmäßig deshalb vor Gericht aussagen muss.

Fahren ohne Führerschein, und eine Strafe wegen Falscher Angaben, kannst du belangt werden, denk ich
Du wirst mit einer Strafe da kommen müssen. Es kann sein, Dass die polizei ein Auge zu drücken, aber das glaube ich kaum.
Machst du denn gearde den Führerschein ? du wirst ihn dann vielleicht 2 jahre später kriegen können .

das ist sch...., ich hoffe die Strafe ist hart... du gefährdest andere Leben...vielleicht sogar meines!

du musst damit rechnen ... nunja... du darfst erstmal kein auto mehr fahren...
Sag mal bist du grad beim Führerschein machen?
Ich glaube das Fahren kannste dann erstmal ne Zeitlang vergessen...

Du könntest auch jemanden, der dir ähnlich sieht und ienen Führerschein besitzt hinschicken ;) Das ersprt dir die Strafe, die garantiert nicht sher gemindert wird, wenn du dich jetzt erst stellst ;)
Sadie am 8. November 2009 22:25 Wie sollen da denn wohl die Personalien übereinstimmen?

Fahren ohne Führerschein ,das gibt ne verwarnung im günstigsten Fall und im Schlimmsten eine Sperre

Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis? Egal, mit nem Führerschein wird's die kommenden 2 Jahre nichts.
Hast Du ihn vergessen, oder hast Du gar keinen Führerschein. Wenn Du ihn vergessen hast, kleine Geldstrafe. Falls Du gar keinen besitzt, dann sieht es schlechter aus.

beichten ist immer strafminder aber genau weis ichs nicht

Hat er denn Personalien von dir aufgenommen? Also wissen sie denn überhaupt wer du bist? Wenn nicht wäre es sinnfrei zur Polizei zu gehen.
hummelelfe am 8. November 2009 22:24 naja spätestens der halter des fahrzeuges könnte zur petze werden und ob das gesünder ist weiss ich ja nicht...
moccajoghurt am 8. November 2009 22:31 Der Fahrzeughalter weiß doch gar nichts davon, dass sein Auto von jemandem ohne Führerschein benutzt wurde. Es wurde geklaut! zwinker
Ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis? Ohne Führerschein kostet 10 Euro.
Sadie am 8. November 2009 22:23 Ich glaube, da hast du was falsch verstanden. Er hat nicht seinen Führerschein zu Hause vergessen, sondern besitzt gar keinen!
moccajoghurt am 8. November 2009 22:30 Der Fahrzeughalter weiß doch gar nichts davon, dass sein Auto von jemandem ohne Führerschein benutzt wurde. Es wurde geklaut! zwinker
moccajoghurt am 8. November 2009 22:31 Das wollte ich woanders schreiben, sorry.
Mindestens zwölf Doppelstunden (á 90 Minuten) wenn du noch keinen Führerschein hast. Mindestens sechs Doppelstunden, wenn du schon einen Führerschein hast und aufstocken willst. Kannst du in der "Fahrschüler-Ausbildungsordnung" nachlesen.
Ah vielen Dank :-) der Tipp mit Fahrschüler-Ausbildungsordnung war gut hab ne schöne Übersicht gefundne: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/unterricht.php Hab nämlich so nichts gefunden :D
mfg darkwonder
Bin als Ostfriese schon immer nur geduldet und kann mich frei mit dem Auto durch´s Land begeben. Auch den Führerschein konnte ich problemlos machen.
das kommt auch darauf an. Er bekommt bis zu zehn Jahre.