Hallo babyfufu,
außer Schlagloch haben alle größtenteils Recht mit zumindest einigen Angaben. Es verhält sich tatsächlich so dass Du im Auftrag des Arbeitgebers oder auch durch die Rentenversicherungsanstalt bzw. Krankenkasse überprüft werden darfst. Diese Fragen sind dann zu klären: Ist die Krankheit tatsächlich vorhanden? Was ist die Krankheit und wie schlimm ist Diese? Inwiefern ist die Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt? Ist eine Genesung zeitnah abzusehen? Falls nein, was ist die Empfehlung des Vertrauensarztes zur Weiter-/Mitbehandlung? Oder ist der Betroffene nur ein Simulant?
Da Du ja offensichtlich in verschiedenen Behandlungen warst, wird bei Dir nicht die Problematik des Simulanten im Vordergrund stehen. Also keine Panik! Die wollen einfach nur eine Möglichkeit, mehr zu erfahren, nutzen. Dem Arbeitgeber kannst Du einfach sagen:"Mein Fuß ist kaputt." Das muss reichen. Auf mehr hat er keinen Anspruch, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (die AU oder auch gelber Zettel genannt) klar aussagt dass Du Deine Dir anvertraute Tätigkeit nicht ausüben kannst. Du bist so Krank dass das einfach nicht geht und Du deshalb Krank geschrieben wirst um zu genesen bis Du genau das wieder kannst.
Du solltest es aber nicht versäumen, bei der angeordneten Untersuchung, darauf zu bestehen dass jemand vom Betriebsrat dabei ist und, ganz wichtig, dann auch lauthals sagen dass Du mit Schmerzen weitergearbeitet hast und dabei noch die Angst im Nacken. Gib´ruhig Deinen seelischen Zusammenbruch in das Tun des Betriebsarztes und verlange, im Beisein des Betriebsrats, einen vollständigen Auszug seines Berichtes Dir zu Deinen Händen zu geben. Jetzt darfst Du keine Angst mehr haben, denn das tut Deiner Genesung auch nicht gut. Schildere offen dass Du selbst betrübt bist nicht zur Verfügung zu stehen um Deine Arbeit zu tun. Nun ist es aber jetzt so und die sollen Dir einfach die Möglichkeit einräumen vollständig zu genesen damit Du in Zukunft nicht wieder schnell und schwer krank wirst. Das sollte Dein Handeln sein. Auch der Betriebsarzt wird erkennen müssen dass Du tatsächlich fortgeschritten und schwer erkrankt bist. Nimm die Unterlagen und Berichte die bis jetzt zu Deinem Erkranken und zu den Behandlungen angelegt wurden auf jeden Fall mit und lege Diese dann dem Betriebsarzt vor. Ach ja, telefonisch kann man ja klären dass Du die Ferse nicht belasten darfst und Du zur Untersuchung, egal wie, zum Arzt gebracht werden musst. Das ist dann nicht Dein Problem. Dein Hausarzt aber auch die Fachärzte bei denen Du in Behandlung bist werden Dir da helfen. Du musst sie nur darum bitten.
Also mein Guter, so schlimm ist das gar nicht. Sieh es einfach ´mal von der anderen Seite. Was würdest Du dann tun?
Mach´s gut und lass´mich wissen.
jasko50
Danke füer die Antwort, für mich ist es Interessant zu wissen, was mir passiert wenn ich über ein anderes Unternehmen die Dienstleistung erbringe! Mein jetziger Arbeitgeber würde den Auftrag als Dienstleister vorher gekündigt bekommen!!
Auch wenn der ArbG die Tätigkeit grds. nicht wird verbieten können, ist Vorsicht geboten. Wenn er die entgangenen Einnahmen als Schadensersatz gegen dich geltend macht, weil du den Kunden abgeworben hast, hängt auf jeden Fall auch der Kunde mit drin. Wenn das andere Unternehmen dich mit Arbeitsvertrag beschäftigen würde, wäre die Sache vermutlich weniger gefährlich. Bevor du dich vertraglich verpflichtest, solltest du dich mE von einem guten Anwalt beraten lassen.