Ihr müßt euch vorher die Zustimmung von Amt für den Umzug holen. Die bekommt ihr aber mit ziemlicher Sicherheit zu wenn Ihr Freund schon H4 bezieht.
Arbeitsamt + Arge - neue und gute Antworten
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0beziehe Harz4 wohne allein unter 25 Freund will dazuziehen unter 25 bezieht Harz 4 geht das ?Antwort von
abcStefanieabcStefanie
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Gru... Zitat: "Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können, der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt."
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0Wohnungssuche als ALG 1 empfängerAntwort von
rudolfweiherrudolfweiher
Normalerweise hättest du bei Insolvenz der Fa. Anspruch auf Konkursausfallgeld. Das müsste man beim Sozialamt beantragen. MFG Rudi
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0Wohnungssuche als ALG 1 empfängerAntwort von
isomatteisomatte
bevor du eine wohnung vom amt bekommst,wird erst einmal geprüft,ob deine eltern noch unterhaltspflichtig sind und du zu ihnen ziehen must . ( eltern sind laut SGB 2 - für ihre kinder bis zum 25 . lebensjahr unterhaltspflichtig ) . wenn du arbeitssuchend gemeldet bist,hast du noch anspruch auf kindergeld ( 184 € ) . Falls dir eine wohnung genehmigt wird,steht dir die miete inkl. der nebenkosten ( ohne strom ) zu + dein regelsatz in höhe von 374 € .
Kommentar von
Anja2505 nein meine eltern sind nicht mehr pflichtig weil ich 5 jahre ausserhalb des elternhauses gewohnt habe, kindergeld bekommt man sobald man eine ausbildung abgeschlossen hat auch nicht mehr :(
oh gott 374 € ..... heftig
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0Wohnungssuche als ALG 1 empfängerAntwort von
Clrainbow774Clrainbow774
Beim Arbeitslosgengeld I bekommst Du die Wohnung NICHT bezahlt, das gibt es nur bei Arbeitslosgengeld 2. Du kanst höchstens bei der Gemeinde Wohngeld beantragen.
Kommentar von
Anja2505 hmpf.. ich habe doch gesagt das ich schon nachgefragt habe, ich bekomme dann so ein aufstockendes alg 2
Kommentar von
Clrainbow774Clrainbow774 Also, das weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Am besten fragst Du morgen deinen Sachbearbeiter. Ich denke aber schon, dass es da keine Probleme geben dürfte...
Kommentar von
isomatteisomatte wenn sie nur 318 € alg 1 bekommt,hat sie natürlich ein recht darauf,ergänzend alg 2 zu bekommen . somit würde ihr auch die kosten für eine wohnung zustehen .
Kommentar von
Anja2505 aber kann ich dann nun auch in köln ne wohnung suchen oder muss ich mich auf bonn beschränken?
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0Friseurmeisterin - Existenzgründerzuschuss - ÜberbrückungsgeldAntwort von
SebastianKlumpp Hallo Sebastian
Melden Sie sich einmal bei uns. Wir sind ein Netzwerk für mobile Friseure: Wir unterstützen bei der kompletten Gründung (Ihren Fall hatten wir des Öfteren) Wir haben professionelle Gründerfcoaches, die schon seit vielen Jahren mobilen Friseuren bei der Gründung helfen Wir unterstützen darüber hinaus und halten die Investitionen durch vorhandene Werbemittel, sehr günstige Lieferantenkonditionen etc. Sehr klein Des Weiteren erhält Ihre Frau aus unserer Kartei Kunden, die bereits in Ihrer Gegend angefragt haben. Auch eine Untertstützung vom Staat ist in dieser Komstellation nicht unmöglich!
Über Ihre Kontaktanfrage würden wir uns sehr freuen. Alle Infos und natürlich auch Kosten transparent unter www.dierollendenfriseure.de/Friseur-Konzept/
Viele Grüße
Sebastian Klumpp
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0Arbeitsamt macht viel Druck:Antwort von
casileincasilein
Ich nehme an, dass Du Deine Bewerbungsbemühungen ordentlich dokumentierst und den Vorgaben bezüglich der Anzahl der Bewerbungen genügst. Dann kann Dir nix passieren - und natürlich kann Dich kein Jobcenter der Welt zwingen, den potenziellen Arbeitgeber zu belügen. Also sag dort ruhig, dass Du im Sommer eine Ausbildung beginnen willst. Da kann der Sachbearbeiter gerne noch ein paar Stunden auf Dich einreden und rumdrohen, ändern kann er es nicht.
Ich finde es völlig richtig, dass Du eine Ausbildung anstrebst. Mach weiter so!
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1Arbeitsamt macht viel Druck:Antwort von
soulbridge1soulbridge1
Vernünftig wäre es, daß JobCenter würde Dich dabei unterstützen eine Ausbildung zu finden und zu machen. Man möchte Dich aber lieber in Lohndumpingjobs haben, damit einige Wenige Reiche auf Kosten von vielen Armen reicher werden können. Mit der Patsituation, in der man Dich bringt, soll Dein Recht auf freie Berufswahl (Grundgesetzt Art. 12) unterlaufen werden. Das ist zwar nicht rechtens, aber das JobCenter erfüllt damit die Anweisungen der Regierung. Und solange es Leute wie z.B. "kleinToastchen" gibt, wird so eine Regierung wieder gewählt und Du kannst Dich nicht sinnvoll für unsere Gesellschaft einbringen. Suche nach einer Lösung, mit einem Halbtagsjob aus Hartz4 herauszukommen (Ich weiß, nicht einfach bei den Lohndumpingjobs), damit Du in der anderen hälfte Deiner Zeit Deinem Beruf nachgehen kannst. .... umd empöre Dich über die aktuell dumme und asoziale Politik und deren unreflektierten Mitläufern.
Viel Glück
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1Rente wegen Erwerbsminderung. ArbeitsamtAntwort von
GerdausBerlinGerdausBerlin
Wenn der Vater voll erwerbsgemindert ist und zur Erwerbsminderungsrente noch Soziahilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, muss er sich nicht mehr aktiv am Arbeitsmarkt beteiligen, sich nicht mehr um eine Erwerbstätigkeit bewerben und auch keinen Vermittlungsvorschlägen mehr nachgehen. Weil es ihm eben zu schlecht geht dazu.
Das gilt für den Sohn aber nicht. Wenn der nicht von seinem eigenen Einkommen oder Vermögen leben kann, sondern Sozialleistungen benötigt und erwerbsfähig ist, dann kriegt er ALG II vom Jobcenter.
Dafür muss er aber jede zumutbare Arbeit annehmen, sagt § 10 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Das Warten auf die Traum-Ausbildung, etwa als Gletscherpfadführer, wird dabei nicht finanziert. Während der Wartezeit muss jede zumutbare Arbeit angenommen werden, sogar als Waldführer ohne jegliche kommende Gletscher :-).
Und wenn "eine zumutbare Arbeit" oder "Ausbildung" abgelehnt wird, gibt es für die erste Ablehnung 112,20 weniger ALG II, drei Monate lang. Für die zweite dann 224,40 weniger, ist man unter 25 gibt es dann gar kein ALG II mehr für drei Monate - höchstens noch Lebensmittelgutscheine.
Steht in SGB II §§ 31 folgende.
"In Ruhe" kriegt man Sozialleistungen seit Gerhard Schröder und Peter Hartz also nur, wenn man Ruhe verdient hat, also als voll Erwerbsgeminderter. Das ist hier aber nur der Vater. Der Sohn hingegen wird natürlich "stark unguter druck gesetzt."
Gruß aus Berlin, Gerd
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0Arbeitsamt macht viel Druck:Antwort von
KleinToastchenKleinToastchen
Wenn du Leistungen beziehst, dann hast du auch den Anweisungen des Amtes Folge zu leisten.. Wenn dir das ganze zu anstrengend oder sonst was ist, dann solltest du auch auf das Geld verzichten und kannst dann auch selber entscheiden, wo du dich bewirbst.. Wäre ja noch besser, wenn jeder nach Lust und Laune Geld beziehen könnte und dann den ganzen Tag ausschlafen kann, weil er keine Lust hat ein paar Bewerbungen zu schreiben..
Kommentar von
soulbridge1soulbridge1 Oh man... das kann passieren, wenn man "KleinToastchen" so lange im Toaster läßt, bis er "braun" wird ...
Kommentar von
KleinToastchenKleinToastchen Wenigstens habe ich den Bezug zur Realität nicht verloren und heul nicht wegen Sachen rum à la "Ich bekomme Geld von Leuten, die arbeiten gehen, aber dafür muss ich auch was leisten und das will ich nicht......"
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0Rente wegen Erwerbsminderung. ArbeitsamtAntwort von
strandkindstrandkind
hier ist zu klären wie lange rente gezahlt wird.wenn nur begrenzte zeit dann bekommt er nach sgb 2 -hartz 4 -,wenn er auf dauer erwerbsunfähig ist,heisst nicht mehr als 3 std. pro tag arbeiten kann, bekommt er grundsicherung nach sgb 12 ergänzend zur rente.du, ja noch unter 25 jahre, musst zum jobcenter/ arge und einen eigenen antrag stellen etweder-wenn du schon gearbeitet hast- alg 1 oder wenn noch nie dann alg 2 - beantragen.wobei das einkommen, sprich rente, bei dir mit angerechnet wird.ist er im besitz eines schwerbehindertenausweises gibt es dann noch für ihn einen mehrbedarf.
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0Bewerbungskosten wann und welche methode?Antwort von
IndiviaIndivia
Lesitungszahlungist der eingang aufs konto also dein nächste regelsatz. desweiteren leigt dies im ermessen deiner leistungssb den sie hat daffür 3 mon zeit ( ansonsten kannst du untätigkeitsklage einreichen), des weiteren muss erst einmal dein antrag vorliegen 8 bitte gegen einagnsbestätigung abgeben , was die jc so alles verlieren) und dann heißt es abwarten, es kann sein das sie dann absgaen etc will, dmait sie sieht das du dich wirklich beworben hast. und selbst dann kann sie es immer nocih entscheiden, weil es eine kann lesitung ist was steht denn in deiner egv dazu?
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Fifaking2011 Keine ahnung was EGV ist bin 17 hab mich da angemeldet damit ich die bewerbungskosten irgendwie hinbekomme habe 30 bewerbungen abgeschickt pro bewerbung bekomme ich 5€ und ich soll alle bewerbungsschreiben nachzeigen kann ich auch hab alles kopiert muss nurnoch abgeben
Kommentar von
IndiviaIndivia egv ist eine eingliederungvereinbarung, dieses teil indem die zeile niedergeschrieben worden sind ,w waren die bewerbungen denn alle per post?
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0Bewerbungskosten wann und welche methode?Antwort von
DenkverbotDenkverbot
Das bekommst Du mit der nächsten Leistungszahlung aufs Konto.
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Fifaking2011 Wie meinst du das mit leistungszahlung ?
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0Rente wegen Erwerbsminderung. Arbeitsamt
Abgesehen davon, dass ihr eine BG bildet, gibt es zwei Möglichkeiten, wobei du grundsätzlich Alg2 beziehen wirst, das Jobcenter für dich also vermittlerisch zuständig sein wird und du dich also auch den mit üblichen Erwartungen des Jobcenters wirst auseinander setzen müssen (in Ruhe passende Ausbildung suchen, kannst du also definitiv knicken).
Für dein Vater kommen entweder Lesitungen nach dem SGB II (Sozialgeld) in Betracht, wenn er nicht dauerhaft und/oder nicht voll erwerbsgemindert ist oder er muss Leistungen nach dem SGB XII beantragen bei voller dauerhafter Erwerbsminderung.
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1Rente wegen Erwerbsminderung. ArbeitsamtAntwort von
abcStefanieabcStefanie
Wenn du beim Jobcenter gemeldet bist, kannst du als Antragsteller ALG2 beziehen. Eine nicht erwerbsfähige Person, in diesem Fall dein Vater bildet mit dir dann eine Bedarfsgemeinschaft. Du beziehst dann ALG2 und er Sozialgeld. Du sagst aber, dass du arbeitsuchend gemeldet bist und daher kein ALG2 beziehst. Dein Vater müsste daraufhin beim Sozialamt Sozialhilfe beantragen/ mit Sozialhilfe aufstocken.
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1Arbeitsamt macht viel Druck:Antwort von
ichhierunddaichhierundda
Wenn du dich auf eine Arbeitsstelle bewirbst, sag dort nicht an, dass du demnächst eine Ausbildung anfängst, oder anfangen willst. Logisch dass sie dann nicht wollen. Mfg
Kommentar von
MoritzBen Mache ich ja nicht aber sobald es zu einem Vorstellungsgespräch kommt muss ich das ja sagen. Es müssen ja auch Verträge angefertigt werden.
Kommentar von
ichhierunddaichhierundda kein Problem, in der probezeit dürfen beide seiten jederzeit kündigen.
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1Arbeitsamt macht viel Druck:Antwort von
Agnes10Agnes10
Bist ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet? Entweder oder........Klar, wenn du eine Ausbildung suchst, dann stellt dich niemand ein. Und falls du noch keine Ausbildung hast, geht eine Ausbildung ja wohl vor. Nur mit einer Qualifikation kann man heute beruflich was erreichen.
Kommentar von
MoritzBen Ausbildungssuchend.
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0Darf ein Hartz4 Empfänger vom Arge "Microsoft Office 2010" den Kaufpreis auffordern?Antwort von
KleinToastchenKleinToastchen
Du könntest ja auch in ein Internetcafé in deiner Umgebung gehen und dort mal ein bisschen rumschauen.. Es sieht zwar anders aus, aber wenn man ein bisschen überlegt und mal ein bisschen reingeschaut hat, sollte das kein Problem sein..
Ansonsten einfach mal beim Amt nachfragen, ob sie vielleicht eine Testversion bezahlen oder so..
Kommentar von
angy2001angy2001 Die Testversion ist kostenlos.
Kommentar von
KleinToastchenKleinToastchen Dann hat sich das Problem ja sowieso erledigt ;-)
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0Darf ein Hartz4 Empfänger vom Arge "Microsoft Office 2010" den Kaufpreis auffordern?Antwort von
DerHansDerHans
Wenn du dich nicht fit genug fühlst, musst du eine Auffrischung deiner EDV-Kenntnisse beantragen. Eine private Soft-ware die du dir kaufen willst, bleibt privat. Die zahlt dir niemand.
Außerdem ist das überhaupt nur ein optischer Eindruck, dass sich etwas geändert hat. Microsoft will eben gerne mal neu verdienen.
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2Darf ein Hartz4 Empfänger vom Arge "Microsoft Office 2010" den Kaufpreis auffordern?
Du kannst es dir doch erstmal als Testversion runterladen und dann nicht lizenzieren - dann hast du eine Weile Zeit, dich mit der Software zu beschäftigen. So groß ist der Unterschied nun auch wieder nicht. Oder du fragst deine Freunde, ob du bei denen mal was üben kannst. Ich denke nicht, dass das Jobcenter diese Kosten übernimmt, aber fragen kannst du ja trotzdem mal.
Und hier sind die Voraussetzungen genannt, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549784/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html