eine sehr komplizierte frage ...bitte bei den beratungsstellenstellen der rentenkassen LVA oder BFA beraten lassen - sind in jeder größeren stadt..
Arbeit + Arbeitsrecht - neue und gute Antworten
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0Führungszeugnis alle 6 MonateAntwort von
Bruscha Wenn der Arbeitgeber die Kosten dafür übernimmt, kann er das auch gerne monatlich verlangen.
Ansonsten kenne ich das nur bei öffentlichen Arbeitgebern alle 5 Jahre. Vielleicht regelt dazu ein Tarifvertrag irgendwas?
Die Anforderung muss eigentlich auch berechtigt sein und im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen.
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0Führungszeugnis alle 6 Monate
Das kommt wirklich ganz auf den Job ab, den du machst. Grundlage wäre in der Regel dein Arbeitsvertrag..
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0einladung zur eignungsuntersuchung obwohl ich noch in aktueller behandlung bin? geht dasAntwort von
jasko50 Hallo babyfufu,
außer Schlagloch haben alle größtenteils Recht mit zumindest einigen Angaben. Es verhält sich tatsächlich so dass Du im Auftrag des Arbeitgebers oder auch durch die Rentenversicherungsanstalt bzw. Krankenkasse überprüft werden darfst. Diese Fragen sind dann zu klären: Ist die Krankheit tatsächlich vorhanden? Was ist die Krankheit und wie schlimm ist Diese? Inwiefern ist die Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt? Ist eine Genesung zeitnah abzusehen? Falls nein, was ist die Empfehlung des Vertrauensarztes zur Weiter-/Mitbehandlung? Oder ist der Betroffene nur ein Simulant?
Da Du ja offensichtlich in verschiedenen Behandlungen warst, wird bei Dir nicht die Problematik des Simulanten im Vordergrund stehen. Also keine Panik! Die wollen einfach nur eine Möglichkeit, mehr zu erfahren, nutzen. Dem Arbeitgeber kannst Du einfach sagen:"Mein Fuß ist kaputt." Das muss reichen. Auf mehr hat er keinen Anspruch, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (die AU oder auch gelber Zettel genannt) klar aussagt dass Du Deine Dir anvertraute Tätigkeit nicht ausüben kannst. Du bist so Krank dass das einfach nicht geht und Du deshalb Krank geschrieben wirst um zu genesen bis Du genau das wieder kannst.
Du solltest es aber nicht versäumen, bei der angeordneten Untersuchung, darauf zu bestehen dass jemand vom Betriebsrat dabei ist und, ganz wichtig, dann auch lauthals sagen dass Du mit Schmerzen weitergearbeitet hast und dabei noch die Angst im Nacken. Gib´ruhig Deinen seelischen Zusammenbruch in das Tun des Betriebsarztes und verlange, im Beisein des Betriebsrats, einen vollständigen Auszug seines Berichtes Dir zu Deinen Händen zu geben. Jetzt darfst Du keine Angst mehr haben, denn das tut Deiner Genesung auch nicht gut. Schildere offen dass Du selbst betrübt bist nicht zur Verfügung zu stehen um Deine Arbeit zu tun. Nun ist es aber jetzt so und die sollen Dir einfach die Möglichkeit einräumen vollständig zu genesen damit Du in Zukunft nicht wieder schnell und schwer krank wirst. Das sollte Dein Handeln sein. Auch der Betriebsarzt wird erkennen müssen dass Du tatsächlich fortgeschritten und schwer erkrankt bist. Nimm die Unterlagen und Berichte die bis jetzt zu Deinem Erkranken und zu den Behandlungen angelegt wurden auf jeden Fall mit und lege Diese dann dem Betriebsarzt vor. Ach ja, telefonisch kann man ja klären dass Du die Ferse nicht belasten darfst und Du zur Untersuchung, egal wie, zum Arzt gebracht werden musst. Das ist dann nicht Dein Problem. Dein Hausarzt aber auch die Fachärzte bei denen Du in Behandlung bist werden Dir da helfen. Du musst sie nur darum bitten.
Also mein Guter, so schlimm ist das gar nicht. Sieh es einfach ´mal von der anderen Seite. Was würdest Du dann tun?
Mach´s gut und lass´mich wissen.
jasko50 -
0Führungszeugnis alle 6 MonateAntwort von
imager761imager761
Welchen Grund gäbe es, das zu verweigern? Schwebende oder nicht rechtskräftige Verfahren wären ja zunächst nicht ausgewiesen und könnten wahrheitswidrig verschwiegen worden sein.
Und wenn denn das Vorliegen eines aktuellen Führungszeugnisse vereinbart ist, mußt du dem auch nachkommen.
Er darf sich auch jeden Tag deinen Führerschein vorzeigen lassen, wenn du für ihn fährst.
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0Führungszeugnis alle 6 MonateAntwort von
Meinereiner67Meinereiner67
Dem würde ich n Stinkefinger zeigen.
Es sei denn, der Job ist in Sicherheitsbelangen so sensibel und dann müsste es noch ne angemessene Kohle dafür geben.
Jobs und Gehälter, die das rechtfertigen würden, haben Leute, die eh in der Öffentlichkeit stehen.
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1Donnerstag nicht frei in der Diakonie???Antwort von
NordseefanNordseefan
Christi Himmelfahrt ist zwar ein katholischer, aber trozdem gesetzlicher Feiertag. Den bekommt jeder egal welche Konfession, sogar welche Glaubensrichtung. Also auch HIndus Juden Moslems....
Jeztz weis ich natürlich nicht WO du in der Diakonie arbeitest, zum Beipiel in der Pflege. Dann kann es schon sein das du morgen arbeiten musst, aber dann steht dir ein Tag al Ausgleich zu.
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3habe ich recht auf lohnfortzahlung?Antwort von
stelaristelari
Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage) frühestens nach 28 Kalendertagen Betriebszugehörigkeit.
Bei jeder Krankschreibung beginnt erneut die 6-Wochenfrist, sofern es nicht wegen der selben Krankheit ist, dann gilt - du darfst nicht 6 Monate vor der Krankschreibung aus dem selben Grund arbeitsunfähig gewesen sein, dies wird gehemmt, wenn du mindestens 12 Monate nicht aus dem selben Grund arbeitsunfähig warst.
Ist man wegen unterschiedlichen Gründen krank, dann beginnt die Frist immer wieder von neuen zu laufen.
Anspruch auf Krankengeld besteht aber nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
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1habe ich recht auf lohnfortzahlung?Antwort von
SiViHa72SiViHa72
Voraussetzung ist auf jeden Fall immer eine vorgelegte Au. Dann gilt bei einer Krankheit: bis insges. 6 Wo Dauer Lohnfortzahlung, danach muss AG nicht mehr zahlen sondern Du kriegst nen verminderten Satz Krankengeld von der Kasse. Im Februar Grippe 2 Wo und im April Krank wg. Sehnenscheidenentzündung kann nicht zusammengezählt werden. Februar überschreitet die 6 Wo. nicht und auch bei der Erkrankung im April laufen die 6 Wo. wieder von vorne.
Beispiel: Ich hab in 2009 wo gearbeitet..war 3 Tage im Jan. mit Grippe krank= Lohnfortzahlung. Dann hatte ich Anfang März einen Arbeitsunfall, war bis Ende April krank geschrieben. Die ersten 6 Wo gabs Lohn (auch wenn mein AG versuchte, das zu umgehen), den Rest Krankengeld. Wenn der AG was anderes versucht, will er Dich scheinbar verschaukeln, so wie ich das verstehe?
PS: Krankengeld.. gibt´s bei Vollzeit, Teilzeit. Darunter weiss ich es nicht. Aber der Rest gilt immer.
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0habe ich recht auf lohnfortzahlung?Antwort von
ReservistReservist
Grundsätzlich:
Auch als Minijobber hat man Anrecht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings KEIN Krankengeld.
Aber: Du warst hier keine acht Wochen am Stück krank, außerdem verschiedene Erkrankungen, daher ist die Auskunft der PersAbt falsch.
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ahmad786 danke für deine Rückmeldung! wie soll ich jetzt vorgehen? alles was Mündlich abläuft, legen Sie kein Wert drauf...Sollte ich jetzt eine Aufforderung schicken damit die mir mein Lohn zahlen? mit dem Hinweis auf Rechtsanwalt?
Wie kriegt eigentlich der AG mit an welche Krankheiten ich Krank war oder ob ich 6 wochen lang die gleiche krankheit hatte.
Kommentar von
ReservistReservist Lies mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Einfach die Personalabteilung freundlich darauf hinweisen, da muss man nicht direkt mit dem Holzhammer kommen, sonst direkt zum Rechtsanwalt.
Kommentar von
ahmad786 danke aber ich hatte noch gefragt wie der AG das mitkriegt wielange ich an welche Krankheit hatte? soll ich ihn das telefonisch mitteilen oder soll ich eine Attest vom Arzt holen?
Kommentar von
ReservistReservist Puh, das ist mir gerade nicht bekannt.
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0Minusstunden und KündigenAntwort von
Klicktoklick Erstmal vielen dank an alle für die hilfreichen antworten. ihr habt mir viele nützliche antworten gegeben. Ich werde diesbezüglich auf den laufenden halten, wie das ganze ausgegangen ist. Zudem werde ich noch einen Rechtsanwalt zu rate ziehen und die infos hier zur Verfügung stellen. Nochmals vielen dank an alle!!!
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0sind 12 stunden arbeit am tag rechtens in deutschland?Antwort von
TheArchangel Das Problem ist, das es rechtlich zwar nicht gestattet ist, aber es sich um Branchenübliche Arbeitszeiten handeln wird (Sicherheitsgewerbe z.B. 240 Stunden)
So nicht rechtens... Nur wie schon einmal angedeutet wurde, so wehrt sich keiner dagegen, denn ein AG wird dich dann z.B. auf 160-173 Stunden runter fahren und das reicht in einigen Branchen nicht um den Monat zu überstehen.
Wenn es dann mal zu einer Überprüfung kommt und sich heraus stellt, dass du ständig 12 Stunden arbeitest, zahlt dein Chef ne kleine Ordnungsstrafe, was ihm jedoch immer noch günstiger kommt, als deine Stunden auf 8 am Tag zu begrenzen und einen weiteren MA und dessen Sozialabgaben zu finanzieren.
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0Arbeits- und Urlaubszeit überschreiten 240 StundenAntwort von
Heiko25 Der AG hat nicht Recht, da diese Stunden ja als Urlaub für die Dienstzeit genommen wird! Oder brauch man Urlaubstage für Frei?Wenn er Dich als Notnagel(Warum auch immer?Falsche Planung?)ruft, muss er diese mit Deinen Urlaubstagen verrechnen.240 Std. sind aber schon viel, ist doch bestimmt die absolute Obergrenze! Also brauchst Du für diesen Monat keinen Urlaub einzureichen Da 251-18=233+981 UT) =241Std.( 240Std. vereibart max.
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0Ausbildung, fragen über den Vertag.
Dann melde dich doch einfach um zur Wohnung deiner Freundin - du wohnst doch sowieso da.
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Saubermann123 Glaub nicht, dass die Eltern das ma einfach so machen...
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angy2001angy2001 Warum nicht? Deshalb bleibst du immer noch ihr Sohn und der wird nun mal älter und selbstständiger. Es ist doch piepegal, wo du wohnst.
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Saubermann123 Ich meine die Eltern meiner Freundin. ^^ Die wollen bestimmt nicht einfach mich da eintragen lassen. Weil bei denen wohn ich ja.. Egal jetz, alles geklärt, danke dir. =)
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1Ausbildung, fragen über den Vertag.Antwort von
Holgersliebling Auf jeden Fall musst du das ändern lassen im Ausbildungsvertrag.
Selbst wenn du zur Zeit und auch für 2-3 Wochen bei deiner Freundin wohnen würdest (z.B. in Frankfurt), musst du deinen Wohnort angeben, in dem du auch gemeldet bist gesetzlich (z.B. in Berlin). Heißt, dahin, wo auch deine Briefe geschickt werden (an die Adresse deiner Eltern nehme ich an)
Du kannst deinem Arbeitgeber ja bescheid sagen, dass du z.B. in Frankfurt wohnst und er die Post dahin schicken soll, aber für den formellen Teil ist der Wohnort in dem du gesetzlich gemeldet bist entscheident.
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Saubermann123 Hey, danke. Und Leute: Ich hab heute einfach meinen Mut zusammengefasst und bei der Firma angerufen. Er meinte das ist kein Problem, sie ändern es einfach noch schnell. Es ist geändert und ich habe vorhin meinen Vertrag unterschrieben. :D Danke euch. Die meinten aber, sie brauchen die Meldeadresse.
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evalonaevalona vergiss nicht, holgi den stern zu geben!
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0Ausbildung, fragen über den Vertag.Antwort von
glaubeesnichtglaubeesnicht
Du musst schon deine richtige Adresse angeben!
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0Ausbildung, fragen über den Vertag.Antwort von
knobelkoenigknobelkoenig
ja wo wohnst du? bei deiner freundin zsm...oder noch richtig bei deine eltern...sonst musst du es ja klar ändern!^^
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Saubermann123 Ich wohne inofiziell bei meiner Freundin, also ich bin immer bei ihr. Aber gemeldet bin ich ofiziell bei meinen Eltern noch.
Da der Betrieb in der Nähe meiner Freundin ist, hatte ich ihre Adresse in die Bewerbung geschrieben.
Hab Angst das die deswegen dann sauer sind wenn ich des sage und mich nicht nehmen oder so......
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knobelkoenigknobelkoenig dann würd ich einfach beim vorstellungsgespräch am ENDE sagen...wegen der anschrift...weil die schiken dir dann unterlage usw....^^ so wars bei mir...un die ihk schikt auch paar sachn..un dann bekommste dann auch auf die angegebene adresse deine Lohnsteuerabrechnung^^ sag des einfach ;) ist doch gut, dass du es angibst/berichtigst...^^ erst wen de dan richtig umziehst...kannste es ja ändern lassn^^
Kommentar von
Saubermann123 Ja aber das Vorstellungsgespräch war ja schon längst und da hab ichs vergessen zu sagen. Jetzt soll ich den Vertrag schon morgen unterschreiben kommen und mir is das eben erst eingefallen das die die andere Adresse bestimmt haben.
Der Vertrag ist fertig und jetz muss es wohl geändert werden....
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5Donnerstag nicht frei in der Diakonie???
Das ist ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertag. Da ändert auch die Diakonie nichts dran. Darüber hinaus ist in deren Tarifwerk Christi Himmelfahrt als Feiertag aufgeführt. Wenn du also arbeiten mußt, steht dir zusätzlich zur Lohnfortzahlung für den Feiertag, die Entlohung für die geleistete Arbeit zzgl. etwaiger Zuschläge zu.
Super Idee, um seine fristlose Kündigung zu bekommen :-O
Und der Zusammenhang von einwandfreiem Führungszeugnis und Lohnhöhe erschließt sich mir nicht.
Es geht scheinbar nicht nur um ein einwandfreies Führungszeugnis, sonder darum dass der Fragesteller offenbar halbjährlich eins vorlegen soll.
Das gibts nicht in nem "normalen" Arbeitsverhältnis.
Wie wichtig soll der Job denn sein, der die halbjährliche Vorlage eines Führungszeugnisses rechtfertigt.
Das ist ähnlich absurd, wie KiK, die ihre Mitarbeiter auch mit Stasimethoden bespitzeln und Schufaauskünfte einholen.